Die Lösung Ihres Problems
Die Luftverkehrsverwaltung wird in der BRD als Verwaltung des Bundes ausgeführt. Es können Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung an die Länder des Bundes, an regionale Behörden, oder an Verbände übertragen werden.
Luftfahrtverwaltung findet also auf vier Ebenen statt: Bund, Land, Kommune, Verband.
Wir überprüfen in Ihrem Auftrag behördliche Entscheidungen und können Sie vertreten.
Für die Tätigkeit als Berater schlagen wir eine vertragliche Vereinbarung vor.
Wir bieten deutschen wie ausländischen Firmen und Einzelpersonen Beratung zu verschiedenen Aspekten der deutschen Luftfahrt Gesetzgebung. Diese Tätigkeit basiert auf weitreichenden Erfahrung auf allen technischen Gebieten der Luftfahrt, sowie im nationalen und internationalen Luftfahrtrecht, wie
Berechtigung von Personal
Berechtigung von fliegendem Personal, Fluglotsen, und Personal zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen
Luftverkehrsregeln
Vorschriften in Bezug auf die Durchführung von Sicht- und Instrumentenflug
Betrieb von Luftfahrzeugen
Festlegungen, die weltweit sicherstellen, dass unter ähnlichen Betriebsbedingungen ein vorgeschriebener Sicherheitsstandard nicht unterschritten wird
Lufttüchtigkeit
Prüfung und Zulassung von Luftfahrzeugen in Einklang mit einheitlichen Verfahren
Flugfunk
Normierung von Funkausrüstung, -systemen, und von Verfahren des Flugfunks
Fluginformationsdienste
Methoden für die Sammlung und Verbreitung von Luftfahrtinformationen soweit sie zum Betrieb von Luftfahrzeugen erforderlich sind
Umweltschutz
Festlegungen zum Lärm und Abgas von Luftfahrzeugen und Motoren
Sicherheit des Luftverkehrs
Festlegungen zum Schutz der Luftfahrt vor gesetzwidrigen Eingriffen in den Betrieb der Luftfahrzeuge
Sicherer Transport gefährlicher Güter
Festlegungen zur Kennzeichnung, Verpackung, und zum Versand gefährlicher Güter
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