Die Lösung Ihres Problems

Beratung

Die Luftverkehrsverwaltung wird in der BRD als Verwaltung des Bundes ausgeführt. Es können Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung an die Länder des Bundes, an regionale Behörden, oder an Verbände übertragen werden.

Luftfahrtverwaltung findet also auf vier Ebenen statt: Bund, Land, Kommune, Verband.

Wir überprüfen in Ihrem Auftrag behördliche Entscheidungen und können Sie vertreten.

Für die Tätigkeit als Berater schlagen wir eine vertragliche Vereinbarung vor.

Wir bieten deutschen wie ausländischen Firmen und Einzelpersonen Beratung zu verschiedenen Aspekten der deutschen Luftfahrt Gesetzgebung. Diese Tätigkeit basiert auf weitreichenden Erfahrung auf allen technischen Gebieten der Luftfahrt, sowie im nationalen und internationalen Luftfahrtrecht, wie

Berechtigung von Personal

Berechtigung von fliegendem Personal, Fluglotsen, und Personal zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen

Luftverkehrsregeln

Vorschriften in Bezug auf die Durchführung von Sicht- und Instrumentenflug

Betrieb von Luftfahrzeugen

Festlegungen, die weltweit sicherstellen, dass unter ähnlichen Betriebsbedingungen ein vorgeschriebener Sicherheitsstandard nicht unterschritten wird

Lufttüchtigkeit

Prüfung und Zulassung von Luftfahrzeugen in Einklang mit einheitlichen Verfahren

Flugfunk

Normierung von Funkausrüstung, -systemen, und von Verfahren des Flugfunks

Fluginformationsdienste

Methoden für die Sammlung und Verbreitung von Luftfahrtinformationen soweit sie zum Betrieb von Luftfahrzeugen erforderlich sind

Umweltschutz

Festlegungen zum Lärm und Abgas von Luftfahrzeugen und Motoren

Sicherheit des Luftverkehrs

Festlegungen zum Schutz der Luftfahrt vor gesetzwidrigen Eingriffen in den Betrieb der Luftfahrzeuge

Sicherer Transport gefährlicher Güter

Festlegungen zur Kennzeichnung, Verpackung, und zum Versand gefährlicher Güter


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